Themen­sprech­stunde Wechseljahre

Die Wechseljahre können mit sehr unterschiedlichen körperlichen und seelischen Veränderungen verbunden sein. Beschwerden wie Hitzewallungen, Schlafstörungen, Erschöpfung, Stimmungsschwankungen, Blutungsstörungen, Scheidentrockenheit oder Veränderungen von Sexualität und Libido können verschiedene Ursachen haben und sollten individuell eingeordnet werden.

In unserer Themensprechstunde Wechseljahre besprechen wir, welche Beschwerden oder Fragestellungen bei Ihnen im Vordergrund stehen, welche Ursachen infrage kommen und welches weitere Vorgehen medizinisch sinnvoll ist. Die Behandlung richtet sich nach dem Befund, der medizinischen Indikation, persönlichen Risikofaktoren und Ihren individuellen Behandlungszielen.

Auf dieser Seite finden Sie unterschiedliche Versorgungsangebote:

  • die vertragsärztliche Basisversorgung für gesetzlich versicherte Bestandspatientinnen unserer Praxis und
  • die zeitlich und organisatorisch getrennte privatärztliche Plus- und Premiumsprechstunde.

Welche Terminart für Sie infrage kommt, hängt von Ihrem Versicherungsstatus, davon, ob Sie bereits Bestandspatientin unserer Praxis sind, und vom gewünschten Leistungsumfang ab.

Basisversorgung für gesetzlich versicherte Bestandspatientinnen

Gesetzlich versicherte Bestandspatientinnen unserer Praxis können Wechseljahresbeschwerden weiterhin im Rahmen der regulären vertragsärztlichen Versorgung ansprechen.

Für eine planbare ärztliche Basisberatung ohne erforderliche körperliche Untersuchung bieten wir eine Videosprechstunde an. Gesetzlich versicherte Bestandspatientinnen buchen hierfür bitte die Doctolib-Terminart „Videosprechstunde – Bestandspatient“.

Die Basisberatung wird im Rahmen der verfügbaren vertragsärztlichen Kapazitäten angeboten. Wenn aktuell kein Termin angezeigt wird, buchen Sie bitte keine andere oder inhaltlich unpassende Terminart als Ersatz.

Ergibt sich im Gespräch, dass eine körperliche Untersuchung, ein Ultraschall, eine Laboruntersuchung oder eine andere weiterführende Diagnostik medizinisch erforderlich ist, wird das weitere Vorgehen gesondert geplant. Akute oder organisch abklärungsbedürftige Beschwerden gehören nicht in eine reine Beratungsvideosprechstunde.

Privatärztliche Plus- und Premiumsprechstunde

Die Plus- und Premiumsprechstunden sind eigenständige privatärztliche Angebote. Sie richten sich an:

  • privat Versicherte,
  • Beihilfeberechtigte und
  • gesetzlich versicherte Patientinnen, die eine privatärztliche Beratung, Diagnostik oder Behandlung ausdrücklich als Selbstzahlerleistung wünschen.

Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Vor Beginn der Behandlung schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über den privatärztlichen Leistungsumfang und informieren Sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Eine Abrechnung der privatärztlich vereinbarten Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt in dieser Sprechstunde nicht.

Die privatärztliche Plus- oder Premiumsprechstunde ist kein früherer oder bevorzugter Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung. Bei gesetzlich versicherten Bestandspatientinnen bleiben die Ansprüche auf medizinisch notwendige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hiervon unberührt.

Für gesetzlich versicherte Patientinnen anderer Praxen bleibt die dort behandelnde Vertragsarztpraxis Ansprechpartnerin für die Regelversorgung und für Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Inanspruchnahme unserer Privatsprechstunde begründet keine Aufnahme in die vertragsärztliche Regelversorgung unserer Praxis.

Akute Beschwerden und psychische Krisen

Neu aufgetretene starke Blutungen, akute Schmerzen oder eine schwere psychische Krise gehören weder in eine planbare Basisberatung noch in eine planbare privatärztliche Themensprechstunde.

Bei akut behandlungsbedürftigen Beschwerden nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Wege unserer Akut- und Notfallversorgung.

Bei akuter Suizidgefahr oder einer anderen möglicherweise lebensbedrohlichen Situation wählen Sie unmittelbar 112.

Bei manchen Frauen lässt die Funktion der Eierstöcke deutlich früher als üblich nach. Von einer prämaturen Ovarialinsuffizienz (POI) spricht man, wenn die Ovarialfunktion bereits vor dem 40. Lebensjahr beeinträchtigt ist. Eine Menopause zwischen dem 40. und 45. Lebensjahr wird als frühe Menopause bezeichnet.

Eine prämature Ovarialinsuffizienz kann sich durch Zyklusstörungen oder ausbleibende Regelblutungen bemerkbar machen. Wechseljahresbeschwerden können auftreten, müssen aber nicht vorhanden sein.

Bei einem entsprechenden Verdacht sind eine sorgfältige Diagnostik und eine individuelle Beratung wichtig. Dabei werden unter anderem mögliche Ursachen, Auswirkungen auf Fruchtbarkeit, Knochengesundheit und Herz-Kreislauf-Gesundheit sowie geeignete Behandlungsmöglichkeiten besprochen.

Bei bestätigter prämaturer Ovarialinsuffizienz soll in der Regel über eine hormonelle Behandlung bis etwa zum üblichen Menopausenalter beraten werden, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Welche Behandlung geeignet ist, wird individuell anhand der Befunde, Risiken und persönlichen Situation entschieden.

Schon vor dem Zeitraum der „Wechseljahre“ verändert sich die Hormonlage der Frau. Die beiden wichtigsten Geschlechtshormone der Frau, das Östrogen Estradiol und das Gelbkörperhormon Progesteron, weisen nicht mehr regelmäßig in einem etwa vierwöchigen Zyklus verlässliche und gleichmäßige Konzentrationen im Blut auf.

Unabhängig von den körperlichen Symptomen und Erscheinungen wie einem unregelmäßigen Zyklus, vermehrten Regelschmerzen oder Brustspannen sind viele Frauen seelisch belastet.

Diese Belastungen können überwiegend biologisch bedingt sein und direkte Folge einer übermäßigen oder verminderten Hormonausschüttung sein. Sie können aber auch überwiegend durch die mit den Wechseljahren verbundenen Sorgen ausgelöst sein. So erleben viele Frauen bewusst oder unbewusst den endgültigen Verlust der Fruchtbarkeit als belastend, sorgen sich vor beschleunigten Alterungsvorgängen, nachlassenden Körperfunktionen oder auch der eigenen Attraktivität.

Häufig wirken körperliche, hormonelle, persönliche und soziale Faktoren zusammen. Die Veränderungen können die Bewältigung beruflicher, familiärer oder persönlicher Anforderungen erschweren und sich unter anderem durch Gereiztheit, Erschöpfung, Schlafstörungen, innere Unruhe, verminderte sexuelle Lust oder depressive Symptome bemerkbar machen.

Auch sind die meisten Frauen sowohl privat als auch beruflich und oft auch sozial oder politisch in unterschiedlichsten Rollen verantwortungsvoll eingebunden. Und auf einmal fällt die Bewältigung dieser zahlreichen Anforderungen schwerer.

Das zeigt sich dann beispielsweise an Dünnhäutigkeit, Gereiztheit, verminderter sexueller Lust, sozialem Rückzug, Vermeidungsverhalten, Überforderungserleben, Schlafstörungen, innerer Unruhe oder auch depressiven Symptomen wie Freudlosigkeit, Interessenverlust oder Traurigkeit.

In einigen Fällen entwickelt sich auf diesem Boden eine tatsächliche Depression.

Nicht selten sind durch diese Veränderungen auch soziale Beziehungen strapaziert. Das betrifft sowohl das berufliche Umfeld als auch die Paarbeziehung oder das Verhältnis zu anderen Familienmitgliedern wie Kindern und Eltern.

Die körperlichen Beschwerden können vielfältig sein. Es können keine, wenige oder alle denkbaren Beschwerden auftreten. Das liegt daran, dass die beiden wichtigsten Geschlechtshormone der Frau, das Östrogen Estradiol und das Gelbkörperhormon Progesteron, nicht mehr regelmäßig in einem etwa vierwöchigen Zyklus verlässliche und gleichmäßige Konzentrationen im Blut aufweisen. Vielmehr kommt es in den verschiedenen Phasen der Wechseljahre zu teils erhöhten, teils verminderten Hormonspiegeln. Vor allem aber sind die Veränderungen der Hormone oft überhaupt nicht vorhersehbar. Die Beschwerden treten daher teils chaotisch auf und werden von vielen Frauen besonders daher als äußerst lästig empfunden.

Grob lässt sich sagen, dass die Beschwerden in vielen Fällen umso länger anhalten, je früher sie begonnen haben. Das kann im Einzelfall natürlich variieren.

Da einige Beschwerden wie Schlafstörungen oft auch Einfluss auf andere Lebensbereiche wie die Konzentration auf der Arbeit haben, wünschen viele Betroffene eine Therapie.

Eine starre Grenze, ab der eine Behandlung sinnvoll oder notwendig ist, gibt es nicht. Ob und welche Behandlung sinnvoll ist, richtet sich nach Art und Stärke der Beschwerden, den erhobenen Befunden, möglichen Risiken sowie Ihren persönlichen Behandlungszielen und Präferenzen.

Aus diesem Grund ist die Bestimmung von Hormonwerten nur in wenigen Fällen sinnvoll.

Für gesetzlich versicherte Bestandspatientinnen unserer Praxis steht im Rahmen der verfügbaren vertragsärztlichen Kapazitäten eine Basisversorgung zur Verfügung. Eine planbare Beratung ohne erforderliche Untersuchung erfolgt grundsätzlich per Videosprechstunde.

Die Plus- und Premiumsprechstunden sind davon getrennte privatärztliche Angebote. Sie richten sich an privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und gesetzlich versicherte Patientinnen, die ausdrücklich eine privatärztliche Behandlung als Selbstzahlerin wünschen.

Welche Terminart angeboten wird, hängt nicht allein von Ihren Beschwerden ab, sondern auch vom vorgesehenen Leistungsumfang und vom jeweiligen Versorgungsweg.

Die Basisberatung dient der strukturierten Besprechung Ihrer Wechseljahresbeschwerden und einer ersten ärztlichen Einordnung.

Dabei können unter anderem folgende Fragen besprochen werden:

  • Welche Beschwerden stehen im Vordergrund?
  • Können die Beschwerden zu den Wechseljahren passen?
  • Welche allgemeinen Behandlungsansätze kommen grundsätzlich infrage?
  • Bestehen Hinweise darauf, dass eine körperliche Untersuchung oder weiterführende Diagnostik erforderlich ist?
  • Welcher weitere Versorgungsweg ist medizinisch sinnvoll?

Die Basisberatung ist kein umfassender Plus- oder Premiumtermin. Untersuchungen, Ultraschall, Laborleistungen oder andere weiterführende Maßnahmen sind nicht automatisch Bestandteil der Videosprechstunde.

Sie können die vertragsärztliche Basisberatung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten über die Doctolib-Terminart „Videosprechstunde – Bestandspatient“ buchen.

Viele planbare Fragen zu Wechseljahresbeschwerden können zunächst in einem strukturierten ärztlichen Gespräch besprochen werden. Dafür ist nicht in jedem Fall unmittelbar eine körperliche Untersuchung erforderlich.

Die Videosprechstunde ermöglicht eine klare Trennung zwischen reinen Beratungsanlässen und Terminen, bei denen eine Untersuchung oder Diagnostik notwendig ist. So kann für jedes Anliegen der medizinisch passende Zeitrahmen vorgesehen werden.

Wenn sich im Gespräch Hinweise auf eine notwendige Untersuchung oder weiterführende Diagnostik ergeben, wird das weitere Vorgehen gesondert geplant.

Ja. Sie können sich eigenständig für eine privatärztliche Plus- oder Premiumsprechstunde entscheiden.

Die Entscheidung ist freiwillig. Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen schriftlich den privatärztlichen Leistungsumfang und informieren Sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Ihre regulären Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben bestehen. Die ausdrücklich privatärztlich vereinbarten Leistungen werden jedoch nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.

Wenn Sie keine privatärztliche Plus- oder Premiumsprechstunde wünschen, können Sie die vertragsärztliche Basisberatung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten über die Doctolib-Terminart „Videosprechstunde – Bestandspatient“ buchen.

Die Wahl einer Privatsprechstunde ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Basisversorgung. Bitte buchen Sie nur die Terminart, deren Leistungsumfang Sie tatsächlich in Anspruch nehmen möchten.

Nein.

Die privatärztliche Themensprechstunde Wechseljahre ist ein eigenständiges Beratungs-, Untersuchungs- und Behandlungsangebot. Sie begründet keine Aufnahme in die laufende vertragsärztliche Betreuung unserer Praxis.

Gesetzlich versicherte Patientinnen, die nicht bereits Bestandspatientinnen unserer Praxis sind, nehmen den Termin auf eigenen Wunsch als privatärztliche Selbstzahlerleistung in Anspruch.

Die weitere vertragsärztliche Regelversorgung und Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben bei der behandelnden Vertragsarztpraxis. Verordnungen im Rahmen unserer privatärztlichen Sprechstunde erfolgen nicht auf einem Kassenrezept.

Leistungen, die im Zusammenhang mit einer privatärztlich begonnenen Behandlung veranlasst werden, bleiben grundsätzlich Bestandteil dieses privatärztlichen Behandlungsverhältnisses.

Dies betrifft insbesondere:

  • privatärztliche Folgeberatungen,
  • privatärztlich veranlasste Laboruntersuchungen,
  • Privatrezepte und
  • weitere ausdrücklich vereinbarte Untersuchungen oder Behandlungen.

Vor der jeweiligen Leistung informieren wir Sie über den vorgesehenen Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Diese betragen für kurze Beratungen per Telefon oder Videosprechstunde meist etwa 30 Euro.

Bei gesetzlich versicherten Bestandspatientinnen bleiben davon medizinisch notwendige Leistungen der regulären vertragsärztlichen Versorgung unberührt. Eine im Privatbehandlungsverhältnis begonnene Behandlung wird jedoch nicht allein wegen des bestehenden GKV-Versicherungsstatus nachträglich in eine Kassenbehandlung umgewandelt.

Eine schwere psychische Krise, akute Suizidgedanken, starke Blutungen, akute Schmerzen oder andere möglicherweise dringliche Beschwerden gehören nicht in einen planbaren Beratungstermin.

Bei akut behandlungsbedürftigen Beschwerden beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Akut- und Notfallversorgung.

Bei akuter Suizidgefahr oder einer anderen möglicherweise lebensbedrohlichen Situation wählen Sie unmittelbar 112.